Unser Land - kontrovers |
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In
der SZ vom 13. November 2012 findet sich auf Seite 15 eine interessante
Rezension über das Buch "Überwachtes Deutschland" des
Freiburger Lehrstuhlinhabers für Neuere und Neueste Geschichte,
Prof.Dr.Josef Foschepoth. Dieser hat herausgefunden: "Die den Alliierten in den Pariser Verträgen (1955) versteckt eingeräumten Rechte legitimierten die individuelle sowie strategisch-allgemeine Überwachung des westdeutschen Post- und Fernmeldewesens." Weiter schreibt die SZ: "Der Verzicht auf Souveränität, den Adenauer begann und der 1968 mit dem G-10-Gesetz fortgesetzt wurde, ist in einem geheimen Dokument festgeschrieben, das Foschepoth einsehen konnte: Die Rechte der Allliierten, die Deutschen auszuforschen, sind durch das 1959 abgeschlossene Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut verbürgt, das immer noch in Kraft ist. Bis heute ist die Bundesrepublik nicht ganz souverän." Bei dieser Vernebelungstaktik kann man auch nicht sicher sein, dass sich das nur auf das Post- und Fernmeldewesen beschränkt. Man denke nur an Meldungen vor einigen Wochen, nach denen die Goldreserven der Bundesbank überwiegend in New York, London und Paris gelagert sind. |
Und
vor allem: Wer weiß, welchen Umfang die Überwachung
überhaupt hat? Im Zweifelsfall wird es bestritten, wie Foschepoth
anmerkt: "Die Bundeskanzler ...
mochten (es) nicht zugeben ... Stattdessen wurde offiziell immer wieder
aufs Neue die 'Souveränität' der Bundesrepublik gefeiert." Dass die SZ das Thema mit einer brisanten Schlussfolgerung aufgreift, liegt wohl an ihrem Feindbild: "Dass Adenauer einen 'schweren Verfassungsbruch' beging, indem er Artikel 10 des Grundgesetzes aushebelte, kümmerte ihn nicht. Er war damals schließlich nicht der Einzige, der die Auffassung vertrat, der Schutz des Staates sei wichtiger als der Schutz des Bürgers und seiner Grundrechte. Was schützenswert sein soll an einem Staat, der Grundrechte seiner Bürger missachtet: Diese Frage wurde in jener Phase des Kalten Kriegs selten gestellt." Sie wird auch heute noch selten gestellt, denn wer sie stellt, wird entweder totgeschwiegen, oder wenn das nicht mehr geht, medial gelyncht. Dabei wäre sie mehr als berechtigt: Gibt man das Stichwort "Josef Foschepoth" in Google ein, bekommt man auf manchen Seiten die Meldung: "Ihre Suche hätte in den Suchergebnissen einen Treffer generiert, den wir Ihnen nicht anzeigen, da uns von einer zuständigen Stelle in Deutschland mitgeteilt wurde, dass die entsprechende URL unrechtmäßig ist." Das spricht für sich. |