www.hju.de
Die Grenzen der Meinungsfreiheit
    Zurück zur Titelseite

Woche der Empörung - Was sind die Konsequenzen?
ESZ -Leser fordert versöhnliche Töne
01.02.2011

In einem heute in der ESZ veröffentlichten Leserbrief kommentiert Udo Ricke die Pressekampagne der ESZ gegen Herbert Uhl und Helmut Großmann.

Das war die Woche der lokalpolitischen Empörung. Uhl (Freie Wähler) tritt zurück, Großmann (CSU) wird von der eigenen Partei scharf angegangen. Beide hatten sich mit privaten Leserbriefen ohne Hinweis auf Parteizugehörigkeit oder TSV zu Fragen von Pressefreiheit und Zensur geäußert. Lokalpolitiker und Parteien empörten sich, nachdem die SZ die Meinungsäußerungen aufgegriffen und in politischen Zusammenhang mit der Parteizugehörigkeit der Herren Uhl und Großmann gebracht hatte, und dabei schon rechte Tendenzen unterstellte, eine fein ausgesteuerte Empörung im Durchlauferhitzer unsere Erregungsdemokratie Selbst der TSV musste danach nolens volens zu seinem Ehrenvorsitzenden gequält etwas sagen. Und die SZ mischte mit scharfem Cocktail die öffentliche Auseinandersetzung noch so richtig auf. Und was hat das alles uns, den Lesern, den politisch interessierten Gemeindebürgern und den vielen empörten Lokalpolitikern gebracht? Gibt es aus dieser Aufregung Konsequenzen oder auch wieder versöhnliche Töne?

Leserbriefe sind meist persönliche Meinungsäußerungen des gottseidank noch zeitungslesenden Bürgers zu aktuellen Bezügen in Politik und Gesellschaft, sie fördern den Diskurs in der Gesellschaft, ob national oder lokal. Die Redaktion der SZ kennzeichnet diese Zuschriften ausdrücklich als private Meinungsäußerung. Ob in einem solchen Fall, wie Uhl oder Großmann, die publizistisch-moralische Keule in der massiven Art angebracht ist, die meinungsäußernden Personen an den Pranger zu stellen, ist zumindest fraglich, auch wenn sie Mitglieder von Parteien oder anderer Organisationen sind. Wo bliebe sonst ihre Privatheit. Und wenn den anderen Mitgliedern der Partei oder dem Verein die private Meinung nicht gefällt sollen die die Konsequenzen ziehen und sie rausschmeißen. Aber hierzulande hat die Holocaust-Keule, Trauma unserer Nazivergangenheit, eine einfache Rangordnung von Verbaltabus geschaffen, die jeder jederzeit verletzen kann und wie ein Reflex zur Empörung führt. Die Meinungsäußerungsfreiheit  in diesem Land wird zu Recht immer wieder eingefordert und verteidigt. Sie hat ihre Grenzen in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Und dazu gehört die strafbewehrte Leugnung des Holocaust.